Das AG Dieburg hat mit Urteil vom 15.04.2015 – 20 C 945/14 entschieden, dass sobald auf ein Ebay Angebot geboten wurde, dieses nur noch dann geändert werden darf, wenn die gesetzlichen Vorschriften dies erlauben. Wird das Angebot ohne gesetzlichen Grund geändert, so kommt der Vertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden zustande.